Messtechnische Einrichtungen

Zu den Themen des Schall- und Erschütterungsschutzes sind im Rahmen der Grundlagenermittlung einer Planung im Vorfeld Messungen zu den bestehenden Erschütterungen an geplanten Aufstellungsorten als auch dem Grundschalldruckpegel vorzunehmen. Hierzu verfügt SBI über eine messtechnische Einrichtung zur Ermittlung von periodischen oder aperiodischen Schwingungen.
Aus den Ergebnissen können die erforderlichen Maßnahmen für das zu planende Objekt erkannt und berücksichtigt werden. Mit der gleichen meßtechnischen Einrichtung können ausgeführte Maßnahmen (z.B. elastische Lagerungen etc.) vor oder bei der Inbetriebnahme auf ihre Wirksamkeit untersucht werden.
Schalltechnische Aufgaben umfassen den ähnlichen Themenkreis zur Festigung planerischer Eingangsgrößen. Schalldruckpegelmessungen zur Bestimmung äquivalenter Dauerschalldruckpegel im Rahmen der TA-Lärm als auch für den Arbeitsschutz sind durch SBI mit einer dafür geeigneten messtechnischen Einrichtung zu erbringen. Die Überprüfung ausgeführter Maßnahmen zur Kontrolle der Planung und Ausführung ist mit der messtechnischen Einrichtung möglich.

