Erschütterungsschutz
Aktivlagerung bedeutet die Minderung von Erschütterungen über ein breites Frequenzband von periodischen oder aperiodischen Anregungen aus Maschinen oder Anlagen. Hier sind die zu erreichenden Ziele primär im Arbeitsschutz (Erschütterungseinwirkung am Arbeitsplatz) oder im Schutz von Tragwerken (zulässige dynamische Beanspruchung) angesiedelt.
Passivlagerung bedeutet den Schutz von Anlagen (z.B. Messmaschinen) gegen Erschütterungseinwirkungen von außen.
Beide Arten der Lagerung können technisch mit elastisch gelagerten Massefundamenten mit ausreichender Wirkung berechnet und realisiert werden. In diesen Bereich ist auch das Thema Körperschallschutz einzugliedern. Auch hier kann durch die Entkoppelung mit schwingungstechnisch wirksamen Komponenten über den rechnerischen Nachweis eine ausreichende Minderung erzielt werden.


