Baugenehmigungsverfahren
Motorenentwicklungsprüffelder mit einer Feuerungswärmeleistung kleiner 300 kW sowie z.B. Produktionsprüffelder und Rollenprüfstände in Gebäuden sind nach Bauordnungsrecht zu genehmigen. Erstellen der Bauantragsunterlagen und der sonstigen für das geplante Vorhaben erforderlichen Erlaubnisse, Bewilligungen, Genehmigungen und Anzeigen, wie z.B.
- Indirekteinleiteranträge für mineralölhaltiges Abwasser, Kühlturmabschlämmwasser nach §7a WHG
- Eignungsfeststellungsanträge nach §19h WHG
- Anzeigen und Erlaubnisse der Anlagen nach Betriebssicherhetsverordnung
- Anzeigen der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach VAwS


